ETA Pflicht
Bislang war für Reisen ins Vereinigte Königreich kein Visum nötig. Seit dem Brexit gilt zwar schon der Reisepass-Zwang, doch ab dem 2. April 2025 kommt mit der ETA ein zusätzlicher Schritt:
- Die ETA ist verpflichtend für alle Nicht-Briten ohne Visum, auch für Kurzreisen.
- Gilt für Aufenthalte bis max. 6 Monate, z. B. für Urlaub oder Wandertouren.
- auch Kinder und Jugendliche brauchen eine eigene Genehmigung.
Besonders relevant: Spontane Kurztrips – etwa ein Wanderwochenende im Lake District oder eine Reise zur schottischen Isle of Skye– sind ohne vorherigen ETA-Antrag nicht mehr möglich. Das Dokument muss vor Abreise beantragt und genehmigt sein.
Beantragung per App
Die britischen Behörden bieten die ETA-Beantragung über eine offizielle App oder die GOV.UK-Website an.
- Kostenpunkt: ca. 10 Pfund (rund 12 Euro)
- Gültigkeit: zwei Jahre oder bis der Reisepass abläuft
- Benötigt werden: Reisepassdaten, Biometriedaten (Gesichtsscan), Antworten auf Sicherheitsfragen
Die Entscheidung erfolgt meist innerhalb von 72 Stunden – eine spontane Abreise "am nächsten Tag" kann damit riskant sein. Wichtig für Vielreisende: Sobald der Pass erneuert wird, muss auch eine neue ETA beantragt werden.
Ohne ETA kein Boarding
Ein kritischer Punkt: Wer keine gültige ETA vorweisen kann, wird von Airlines, Bahngesellschaften oder Fähranbietern nicht mitgenommen. Die Kontrolle erfolgt bereits vor Abreise, nicht erst an der Grenze. Deshalb sollte man die ETA also nicht nur digital speichern, sondern am besten auch ausdrucken oder als Screenshot bereithalten – falls vor Ort Verbindungsprobleme auftreten.
Hinweis: Irland gehört nicht zum Vereinigten Königreich. Daher ist dieses Reiseziel auch nicht von der oben genannten ETA-Pflicht betroffen (nur Nordirland).