Wer kennt sie nicht, wer liebt sie nicht: Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Für alle Radfahrer unter uns maßgeblich ist § 67, denn da steht, wie die Beleuchtung an unseren Fahrrädern auszusehen hat. Und wie nicht. Die gute Nachricht: Der Paragraf wurde 2024 aktualisiert und damit zeitgemäßer. Denn jetzt sind auch Lampen mit Akku am Fahrrad erlaubt – bisher war diese Beleuchtung verboten, auch wenn das Angebot wirklich toller Akku-Lampen seit Jahren immer größer wurde.
Welche Beleuchtung muss ans Fahrrad?
Damit ein Fahrrad im Straßenverkehr mitfahren darf, schreibt die StVZO folgende Lampen und Strahler (also Reflektoren) vor. Wer also korrekt unterwegs sein möchte und Stress mit der Polizei vermeiden will, muss sein Fahrrad so bestücken:
- Scheinwerfer
- Frontrückstrahler
- Rücklicht
- Heckrückstrahler
- Pedalrückstrahler
- Speichenrückstrahler
Was gilt es sonst noch zu beachten?
Wie eingangs erwähnt, verlangt das Gesetz an beiden Pedalen Rückstrahler, also Reflektoren, die nach vorn und hinten angebracht sind. Außerdem müssen an jedes Laufrad zwei Speichenrückstrahler – umgangssprachlich "Katzenaugen". Im ersten Moment scheinen diese Anforderungen des Gesetzgebers vielleicht etwas übertrieben, aber genau genommen ist es wirklich vernünftig, als Fahrradfahrer darauf zu achten, möglichst gut gesehen zu werden. Und reflektierende Elemente sind da eine sehr gute Lösung, um im Scheinwerferlicht aufzufallen. Darum hier noch ein paar weitere Möglichkeiten, die Sichtbarkeit weiter zu erhöhen:

- Reifen mit reflektierender Seitenwand
- reflektierende Aufkleber für Rahmen und Schutzbleche
- reflektierende oder blinkende Anhänger, die am Fahrrad oder Rucksack befestigt werden
- Kleidung mit reflektierenden Elementen
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Häufig gestellte Fragen
Wer im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, sollte unbedingt darauf achten, dass die Beleuchtung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entspricht.
Die meisten Akku-Lampen lassen sich per Schnellverschluss, mittels Gummis oder Klemmverschlüssen am Lenker bzw. an der Sattelstütze anbringen. Vor dem Kauf sollte man also das Fahrrad checken, wo genau die Lampen platziert werden können, und ob die Klemmvorrichtung der gewünschten Lampe hier funktionieren würde.
Für die Montage schreibt das Gesetz folgendes vor:
- Der Frontscheinwerfer und der Frontrückstrahler (also ein weißer Reflektor) müssen auf einer Höhe zwischen 40 und 120 cm von der Straße am Fahrrad befestigt sein.
- Das Rücklicht und der Heckrückstrahler (also ein roter Reflektor) müssen auf einer Höhe zwischen 25 und 120 cm von der Straße am Fahrrad befestigt sein.
- Die beiden Reflektoren (weiß vorn und rot hinten), die das Gesetz vorschreibt, haben viele gar nicht auf dem Schirm. Bei vielen Rücklichtern und einigen Frontscheinwerfern ist so ein Reflektor bereits integriert – wer beim Kauf darauf achtet, hat dieses Problem gelöst.
Erfreulicherweise sind die Vorschriften in der Vergangenheit etwas vereinfacht worden – inzwischen sind auch abnehmbare (Akku-)Leuchten erlaubt – am Rad montiert sein müssen sie dennoch. StVZO-konforme Leuchten sind mit einem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamtes, der sogenannten "K-Nummer", gekennzeichnet (Wellenlinie, "K" und eine mehrstellige Zahl).
Aus dem aktuellen Gesetz (StVZO § 67) ergeben sich auch klare Antworten auf einige Fragen, die im Fahrrad-Alltag immer wieder auftreten – vor allem bei den allseits beliebten Diskussionen mit dem ein oder anderen Ordnungshütern:
- Helm-Lampen sind bei Vielfahrern sehr beliebt – aber leider nicht erlaubt. Das ergibt sich aus der Vorschrift, dass der Frontscheinwerfer in einer Höhe zwischen 40 und 120 Zentimeter angebracht sein muss. Auf dem Helm wäre die Lampe deutlich höher.
- Wem ein Frontscheinwerfer nicht genügt, darf auch zwei montieren – das Gesetz sagt: "Fahrräder müssen mit einem oder zwei ... Scheinwerfern ausgerüstet sein."
- Wer nicht bei Dämmerung oder Dunkelheit fährt, muss das Licht nicht am Fahrrad montiert haben und muss es auch nicht bei sich führen. Auch wenn mach Ordnungshüter gerne eine "Mitführ-Pflicht" ins Spiel bringt – das Gesetz verlangt das Licht ausdrücklich nur bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Hier kann man klar aufteilen: Was fest verbaut ist, und per Dynamo dann auch noch mit Strom versorgt wird, ist natürlich eine tolle Lösung. Man kann es nicht zu Hause vergessen, der Akku ist nie leer, mitunter sind per Dynamo versorgte Systeme auch schön ins Rad integriert.
Aber: Nicht jedes Fahrrad kommt in diesen "Luxus" - und an manchen Rädern (sportive MTBs, Rennräder...) sehen solche Lösungen auch schräg aus. Akku-Fahrradlichter so wie hier im Test sind daher gute Kompromisse. Günstig, recht leicht, dank USB-Anschluss schnell nachgeladen und dank LED-Technik auch in aller Regel gleißend hell. Und: Schnell leergesaugte Akkus, die ewig zum Nachladen brauchen und nach einem Jahr kaputt sind, sind dank modernen Akku-Zellen auch nicht mehr zu befürchten.
Beim letzten Test unseres Schwesterportals bike-x.de wurden neun StVZO-konforme Frontleuchten in vier Disziplinen bewertet: Ausleuchtung, Leuchtdauer, Handling und Gewicht. Die hellste Leuchte (Lezyne) schafft max. 115 Lux Beleuchtungsstärke, hält aber nur anderthalb Stunden durch. Andere Modelle wie die Busch & Müller schaffen dagegen nur 60 Lux, zeigen sich dafür aber sehr ausdauernd. Die gute Nachricht: Ausreichend hell für den Einsatz am Fahrrad, E-Bike, (E-)MTB und Rennrad sind alle Scheinwerfer im Test. Besonders wichtig ist dabei ein großes, homogen ausgeleuchtetes Lichtfeld, weshalb wir für die Ausleuchtung 40 Prozent der Punkte vergeben.
Auch hier unterscheiden sich die Teilnehmer: Während die Modelle von AXA und Trelock die Straße gerade mal ausreichend ausleuchten, überzeugt die Sigma hier mit hellem, besonders homogenem Lichtkegel. Auch beim Gewicht gibt’s Unterschiede: Die schwerste Leuchte (Trelock) wiegt fast 100 Gramm mehr als die leichte Knog. Und auch die Preise decken ein breites Spektrum ab. Die günstigste Leuchte von Knog kostet nur 30 Euro, während für die Sigma im Bundle mit dem Blaze-Link-Rücklicht schon recht happige 100 Euro fällig werden.
Das nach Punkten beste Modell im Test war die Pro 80 von Acid, die mit erstklassiger Ausleuchtung und fünf Stunden AkkuLaufzeit punktet. Dicht auf den Fersen folgten ihr die Modelle von Sigma und Cateye. Als Preis-Leistungs-Knaller entpuppt sich die Knog Plug als günstigstes Fahrradlicht im Test: Sie leuchtet die Straße ausreichend hell und sehr homogen aus – der ideale Begleiter für kurze Touren oder als Notfalllicht in der Trikot-/Satteltasche. Wer regelmäßig länger unterwegs ist oder schlecht ausgeleuchtete Straßen unter die Räder nimmt, sollte mehr ausgeben und in ein Modell mit guter Ausleuchtung und langer Leuchtdauer investieren.
Laut § 67, Abs. 3, Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) müssen die Frontleuchten so ausgerichtet sein, dass der Lichtkegel den Gegenverkehr nicht blendet. Eine bestimmte Höhe für die obere Lichtkante gibt es nicht mehr. Am besten stellt man die Frontleuchte ein, indem man das Fahrrad mit ein paar Metern Abstand vor eine Wand stellt. An der Wand lässt sich die Oberkante des Lichtkegels so positionieren, dass der Gegenverkehr nicht geblendet wird.
Wer ohne erwischt wird, riskiert ein Bußgeld, dessen Höhe regelt die StVZO: Radfahren ohne Licht kostet 20, wer andere gefährdet, zahlt 25 Euro, wer an einem Unfall beteiligt ist, muss mit 35 Euro Geldstrafe rechnen.

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