Unfall-Kommando Klettern
Polizei-Einsatz in der Kletterhalle: Unfallkommando München

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Der in Krimis gern geschilderte "Mord am Berg" ist selten - doch die "Kletterhallen-Cops" der Polizei Bayern werden öfter in die Kletterhalle gerufen. Ein Einblick in die Arbeit einer ungewöhnlichen Polizei-Einheit.

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Foto: Polizei Bayern

„Der typische Kletterer ist in der Regel kein polizeiliches Problemklientel, im Gegenteil“, weiß Marcus da Gloria Martins aus Erfahrung. „Das sind anständige und verantwortungsbewusste Menschen, die in der Regel sehr naturverbunden und körperbewusst sind und einen geregelten Lebenslauf aufweisen.“

Marcus da Gloria Martins ist Polizeirat an der Verkehrspolizeiinspektion Unfallaufnahme – kurz: „Unfallkommando“ in München. Diese Inspektion beschäftigt sich überwiegend mit Verkehrs-, Schienen- und Luftfahrtunfällen, aber auch Freizeit­unfälle mit Schwerverletzten oder Toten fallen in ihren Aufgabenbereich – und damit seit einigen Jahren auch schwere Unfälle in Kletterhallen. Weshalb im schlimmsten Fall auch Kletterer die Polizei in „ihrer“ Kletterhalle bei der Arbeit erleben.

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Was macht die Polizei bei einem Unfall in der Kletterhalle? Ist ein Unfall nicht einfach ein Unglück, nach dem Motto: „Pech gehabt“? Das mag in manchen Fällen so sein. Doch erstens hat die Staatsanwaltschaft den gesetzlichen Auftrag, Unfälle mit Verletzungen oder Todesfolge automatisch zu untersuchen. Zweitens sind bei Kletter-Unfällen immer mindestens zwei Personen beteiligt, nämlich der Kletterer und der Sicherer. Womöglich sogar noch Dritte, wenn – ein theoretisches Beispiel – Leihausrüstung oder die Kletterwand selbst schadhaft wäre und zum Unfall führte. Dann wäre eventuell auch noch der Hallenbetreiber beteiligt.

Kurzum: Abgesehen von der unwahrscheinlichen Möglichkeit, dass es sich beim Unfall in Wirklichkeit um einen kriminellen Akt handelt, steht immer die Frage der Fahrlässigkeit im Raum. Und im Auftrag der Staatsanwaltschaft zu prüfen, ob einer oder mehrere Beteiligte fahrlässig gehandelt haben, ist Aufgabe der Polizei. Wobei Marcus da Gloria Martins betont: „Wir tauchen da in der Kletterhalle auf und wecken in den Köpfen die Vorstellung, dass wir jetzt unbedingt einen Verantwortlichen suchen. Das ist aber nicht der Fall. Unser Ansatz ist eine objektive Aufklärung des Unfallhergangs.“

Unfall in der Kletterhalle

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Polizei Bayern
Erfassung der Sachverhalte nach einem Unfall in der Kletterhalle.

Zu diesem Zweck hat das „Unfallkommando“ München inzwischen sechs Beamte mit einer kletterspezifischen Zusatzqualifikation: einen Polizeibergführer und fünf „Sachbearbeiter für Kletterunfälle in künstlichen Kletteranlagen“. Die gibt es in derartiger Dichte sonst nirgendwo in Deutschland, aber München ist eben Deutschlands Bergsteigerhauptstadt. Vier große Kletteranlagen gibt es, die fünfte soll im April eröffnen. 102 Rettungseinsätze waren von 2011 bis 2013 in diesen Kletterhallen zu beklagen, darunter 15 „Stürze aus großer Höhe“, wie es im amtlichen Feuerwehr-Jargon heißt.

Auslöser für den Aufbau der sechsköpfigen Gruppe an „kletterkundigen“ Beamten war ein Unfall im Jahr 2008. Damals stürzte in einer der Münchner Kletterhallen eine 13-Jährige tödlich ab. Die tragische Geschichte rief großes Medienecho hervor. Bei der Untersuchung des Unfalls stellten die Beamten des „Unfallkommandos“ dann fest, dass in ihren Reihen das Fachwissen fehlte, um in der Kletterhalle eine Beweisaufnahme durchzuführen, die den Ansprüchen der Strafprozessordnung entsprach. Es musste ein Polizeibergführer aus Rosenheim angefordert werden, um Seil und Karabiner, die noch in der Wand hingen, sachgerecht zu sichern.

Denn auch, wenn nicht „unbedingt ein Verantwortlicher“ gesucht wird, gilt für die Polizei: Wenn ein schwerer Unfall in einer Kletterhalle passiert ist, dann wird die Kletterhalle zum Tatort. Neben der Erfassung und Befragung der beteiligten Personen, der Aufnahme von Zeugenaussagen sowie der Vermessung und Dokumentation des Tatorts ist die Sicherstellung von Beweismitteln die wichtigste Aufgabe für die Beamten. Dazu gehören in der Regel Gurt, Seil und Sicherungsgerät.

Wenn der Verdacht besteht, dass die Route und ihre Ausstattung ursächlich für den Unfall waren, kann es aber auch der betreffende Wandbereich in der Halle sein, der sichergestellt und untersucht wird. Theoretisch ist sogar die Beschlagnahme der Kletterhalle möglich, doch mit dieser Brechstange mussten die Kletterpolizisten aus München noch nie winken: „Unser Ziel ist es, durch Kompetenz und Vertrauen bei den Hallenbetreibern die Bereitschaft zu einer unbürokratischen Zusammenarbeit zu erhalten,“ erklärt Marcus da Gloria Martins. Auch deshalb sind die „kletterkundigen Beamten“ regelmäßige Gäste in Münchens Hallen. So lernen sie die Kletter-Anlagen und ihre Betreiber gut kennen, was im Fall des Falles die Kontaktaufnahme erleichtert.

Das verstärkte Engagement der Polizei bei der Unfallaufnahme in Kletterhallen hat als Nebeneffekt, dass in Bayern alle schweren Unfälle, auch die in den Kletterhallen, standardisiert erfasst und dokumentiert werden. Das ist mehr, als der Alpenverein in den DAV-Hallen bisher zu leisten vermochte (wobei ein einheitlicher Unfallmeldebogen beim DAV in Arbeit ist). Die Polizei verfügt damit über Daten, die statistisch und zur Unfallvorbeugung von großem Interesse wären und die sie gerne teilen würde. Einer Weitergabe und Auswertung dieser Daten durch Dritte stehen aber Datenschutzbestimmungen im Wege.

Hauptursache bei Kletter-Unfällen

Bisher konnte bei keinem schweren Unfall in den bayerischen Kletterhallen ein Mitverschulden eines Hallenbetreibers festgestellt werden. Auch wenn diese Möglichkeit immer geprüft wird, wissen die Beamten vom Unfallkommando aus langer Erfahrung, dass „menschliches Versagen die Unfallursache Nummer Eins ist, und zwar mit großem Abstand“, so Marcus da Gloria Martins. In der Regel – aber nicht immer – ist es beim Klettern der Sicherer, der einen Fehler gemacht hat. Ob eine verwerfliche Fahrlässigkeit vorliegt, stellt die Polizei anhand dreier Prüfkriterien fest: objektive Vermeidbarkeit, objektive Vorhersehbarkeit und Sorgfaltspflichtverstoß.

„Die Prüfung dieser Kriterien und die Abwägung des Verwerflichkeitsgrads ist aber immer auf den Einzelfall bezogen,“ merkt Polizeibergführer Peter Tausch aus Rosenheim an. „Man kann nicht starr sagen, wie grob fahrlässiges Verhalten aussieht. Das ist auch eine Frage der Erfahrung des Kletterers. Einer mit viel Erfahrung wird strenger beurteilt als einer mit wenig. Denn der Erfahrene sollte sich der Folgen von Fehlern viel bewusster sein als der Einsteiger.“

Besonders strenge Maßstäbe werden an diejenigen angelegt, die gegenüber anderen Kletterern eine sogenannte „Garantenstellung“ innehaben. Das kann der Bergführer mit Kunde sein, der Kursleiter mit Einsteigern, aber auch Eltern mit Kindern. Und ein paar konkrete Beispiele für grobe Fahrlässigkeit kann Polizeibergführer Tausch dann doch nennen: „Wenn zum Beispiel ein Bergführer mit Kunden bei Lawinenwarnstufe 4 in einen Steilhang einfährt. Oder ein Kursleiter einen Jugendlichen ohne Einweisung mit einem neuen Sicherungsgerät sichern lässt – das wäre beides grob fahrlässig.“

Müssen wir Kletterer also fürchten, nach einem Fehler strafrechtlich verfolgt zu werden? Bei schweren Fehlern mit schweren Folgen: Ja, das müssen wir. Klettern ist kein rechtsfreier Raum, und wer Verantwortung für einen anderen übernimmt, muss dieser auch nachkommen. Dennoch kam es in München bisher in keinem Fall, in dem die Staatsanwaltschaft – und damit die Polizei – ermittelte, zu einer Verurteilung. Warum, erklärt Marcus da Gloria Martins so: „Die bislang von uns bearbeiteten Fällen zeigen zwar häufig ein vorwerfbares Fehlverhalten, allerdings ist der Tatvorwurf der Fahrlässigkeit oft im Kontext mit begünstigen anderen Faktoren kombiniert, so dass am Ende nur eine geringe Schuld im juristischen Sinne besteht. Eine Einstellung bedeutet jedoch nicht in allen Fällen einen „Freispruch“. Hier schlägt dann die Stunde der zivilrechtlichen Regulierung und der Versicherungen.“

Die zivilrechtliche Seite - wer haftet beim Kletter-Unfall?

Ist dann die Unfallaufnahme in Kletterhallen nicht ein sinnloser Aufwand, wenn die Verfahren in der Regel ohnehin eingestellt werden? Sicher nicht, denn erstens erfüllen Staatsanwaltschaft und Polizei klare gesetzliche Aufgaben. Zweitens steht keineswegs schon vorher fest, ob nicht doch eine Fahrlässigkeit oder gar kriminelle Absicht einen Unfall verursacht hat. Und drittens folgen im Nachgang zu einem Kletterunfall meistens noch zivilrechtliche Gerichtsverfahren.

„Und auch dabei“, so Polizei-Bergführer Peter Tausch, „ist die polizeiliche Unfallaufnahme unerlässlich für die Wahrheitsfindung. Denn in der Polizeiakte werden objektive und überprüfte Fakten festgestellt, auf Grundlage derer das Gericht dann urteilen kann.“ Marcus da Gloria Martins ergänzt: „Da sitzen dann plötzlich die Versicherungen am Tisch und schauen, wie mit Forderungen umzugehen ist und wen sie unter Umständen in Haftung nehmen können.“ In der Folge sprechen manchmal nach einem Unfall selbst Kletterer nicht mehr miteinander, die jahrenlang freundschaftlich als Seilschaft unterwegs waren.

Meist werden solche zivilrechtlichen Verfahren erst Monate später verhandelt: „Deshalb ist es ganz wichtig, die Unfallaufnahme möglichst zeitnah zu machen. Das, was man am Ereignistag nicht dokumentiert, sicherstellt und erfasst, ist eigentlich verloren. Denn man kann so einen Sachverhalt Monate später nicht mehr beweiskräftig aufarbeiten“, weiß Marcus da Gloria Martins. Weil Gurt, Seil und Route dann meist längst weg sind, und die Zeugen mittlerweile Wahrnehmungslücken oder -veränderungen haben.

„Das ist ein ganz klares Argument für eine möglichst objektive und vor allem auch professionelle Unfallaufnahme“, so Martins, „in diesem Fall durch die Polizei.“ Zumal sich bei einem Unfall in der Kletterhalle gerne Zeugen melden, die schnell mit einer Beurteilung zur Hand sind: „Das musste ja so kommen, so wie der/die gesichert hat“, das hören die Münchner Beamten häufig. Und überprüfen dann soweit möglich jede Zeugenaussage auf ihren Wahrheitsgehalt, damit nicht aus vorschnellen Urteilen plötzlich vermeintliche Wahrheiten werden.

Glückliche Boulderer

Wo die Polizei nur sehr selten hinkommt, sind reine Boulderhallen. Dabei ist das Verletzungsrisiko beim Bouldern laut neuesten DAV-Statistiken rund drei mal so groß wie beim Klettern mit Seil. Allerdings ist das Verletzungsbild ein ganz anderes – in Summe harmloseres –, und wegen eines Bänderrisses rückt kein Unfallkommando aus, auch nicht in München.

Nur bei schwereren Verletzungen untersucht die Polizei auch Boulderunfälle. Aber halt: Hier gibt es keinen Sichernden, der einen womöglich fahrlässigen Fehler gemacht haben könnte, oder? Der Boulderer ist ein Alleinsportler, wozu dann die Polizei? „Das ist wie bei Reitunfällen, die auch zu unserem Arbeitsgebiet gehören: Es gibt auch die Fahrlässigkeit durch Unterlassen“, erklärt Marcus d.G. Martins. Beim Reiten wäre das zum Beispiel der Fall, wenn einem Reitanfänger ein temperamentvolles Pferd zum Ausritt empfohlen wird, das seinen Passagier unsanft abwirft. Oder ein schadhafter Sattel übergeben wurde. In beiden Fällen könnte womöglich der Reitstall-Besitzer haftbar gemacht werden.

Aufs Bouldern übertragen heißt das: Waren die Bouldermatten in Ordnung? Entspricht die Boulderwand den Norm-Anforderungen? Oder, wenn ein Boulderer auf ein Kind fällt: Hatten die Erziehungsberechtigten das Kind darauf hingewiesen, dass es unter den Boulderern nichts verloren hat? War es alt genug, um den Hinweis zu verstehen, oder hätten die Verantwortlichen andere Maßnahmen ergreifen müssen?

Dennoch sind Polizei-Einsätze in Boulderhallen die Ausnahme. Zumal die Beamten der Verkehrsunfallinspektion mit dem Geschehen auf der Straße und ihren sonstigen Aufgabenfeldern schon gut ausgelastet sind. Schließlich passiert der Großteil der schweren Unfälle dort – und das sagen die Kletterer ja schon immer.

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SEK Alpin der Polizei

In den alpennahen und alpinen Regionen Bayerns verfügt die bayerische Polizei über diverse alpine Einsatzgruppen. Deren Aufgabe ist nicht nur die Unfallaufnahme bei schweren Bergunfällen aller Art (Klettern, Wandern, Ski, Mountainbike), sondern auch die Verfolgung oder Festnahme von Straftätern im alpinen Gelände und die Beweissicherstellung in schwierigem Gelände (zum Beispiel auch auf Dächern oder an anderen Stellen, die nur mit Seiltechniken erreichbar sind).

Daneben laufen alle Vermisstensuchen und Totenbergungen bei der Polizei auf, die dann in Kooperation mit der Bergwacht aktiv wird. Dazu verfügt die Polizei über die entsprechende Infrastruktur wie Hubschrauber oder alpine Hundeführer. So bergen die Beamten jedes Jahr rund 50 bis 60 tödlich verunglückte Berggeher, hinzu kommen im Winter die Skiunfälle.

Polizei-Bergführer

45 staatlich geprüfte Polizeiberg- und Skiführer sind in Bayern im Dienst. Es sind Polizisten mit einer sehr weitgehenden Zusatzqualifikation. Die Ausbildung zum Polizeibergführer umfasst 17 Ausbildungswochen, die über drei Jahre verteilt sind. Voraussetzung ist außer gutem Kletterkönnen in alpinem Gelände auch die Beherrschung der Ski in jedem Terrain.

Neben den oben bereits genannten Aufgaben gehört die Ausbildung von Polizeikollegen aus den Sondereinsatzkommandos, aber auch aus den Verkehrsunfallinspektionen wie in München zum Tätigkeitsfeld. Regelmäßige Fortbildungen stellen sicher, dass die alpinen Beamten immer auf dem aktuellen Wissensstand sind. Diese Qualifikationen erhalten die Beamten im Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei (BPFI) in Ainring (nahe der österreichischen Grenze bei Salzburg).

Sachbearbeiter für Kletterunfälle in Kletterhallen

Die „Sachbearbeiter für Kletterunfälle in künstlichen Kletterhallen“ durchlaufen ebenfalls in Ainring eine insgesamt vierwöchige Ausbildung mit Zwischen- und Abschlussprüfung. Wie die Polizeibergführer auch müssen die Aspiranten bereits vorher eine entsprechende Eignung nachweisen, sprich selbst schon eine Weile Kletterer sein.

Die Ausbildung vertieft dann insbesondere alle sicherheitsrelevanten Aspekte des Hallenkletterns (Ausrüstung, Sicherungstechniken, Hallenausstattung, Normen und vieles mehr) und geht hier teils tief ins Detail. Schließlich müssen die Beamten beurteilen können, was sie bei einem Kletterunfall in der Halle antreffen. Auch für die Sachbearbeiter besteht eine regelmäßige Fortbildungs- und Trainingspflicht.

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Mord am Berg - gibt's das?

Auch wenn uns viele Kletterkrimis zum Zwecke der Unterhaltung etwas anderes vorspiegeln: Kletterer sind in der Regel keine Verbrecher. Doch was in der Regel stimmt, kann im Einzelfall falsch sein. Und so entfällt ein Teil der Polizeiarbeit bei Unfällen am Berg oder in der Halle auf die Prüfung, ob nicht ein krimineller Akt vorliegt. Nicht umsonst lautet ein Prüfungsthema für Polizeibergführer „Mord am Berg“.

Peter Tausch erinnert sich an einen Fall, wo eine Wanderin in den Bergen bei einem Wettersturz tödlich abstürzte, und er tags darauf die Unfallaufnahme und Spurensicherung machte: „Eine Woche später meldete sich eine Kriminaldienststelle aus Norddeutschland und fragte nach, wie dieser Unfall passiert ist. Es stellte sich heraus, dass die Frau Hauptbelastungszeugin in einem groß angelegten Prozess um organisierte Kriminalität war. Da werden die Fragezeichen dann schon ein bisschen größer!

Oder es stürzt ein Ehemann an einer Stelle in den Bergen ab, die nach Meinung aller nicht absturzfähig ist. Und dann stellt sich heraus, dass die begleitende Ehefrau mit dem dritten Begleiter ein Verhältnis hat. Da steht dann zumindest ein Verdacht im Raum.“ Und Walter Schmid, Polizeibergführer aus Oberammergau, berichtet von einer alten Dame, die bei einer Wanderung an einem kurzen, drahtseilversicherten Stück tödlich verunglückte.

Unterwegs war sie mit einem engen Familienangehörigen: „Da machst du die Unfallaufnahme und denkst erst mal, naja, das sieht nach einem ganz normalen Unfall aus. Doch dann stellt sich im Zuge der weiteren Ermittlungen heraus, dass es zwischen der alten Dame und dem Familienangehörigen schon lange Streit gab, da ging es ums Erbe, um alte Familienstreitigkeiten. Und plötzlich wäre es dir dann doch ganz recht, wenn es einen Zeugen gäbe, der bestätigt, dass der Verwandte zum Unfallzeitpunkt in einem angemessenen Abstand zu der alten Dame ging. Tatsächlich gab es dann Zeugen, die das bestätigen konnten.“

Ungeklärte Todesfälle am Berg

Und Peter Tausch fügt an: „Es ist ein verschwindend geringer Teil an Unfällen, bei denen die Hintergründe begründete Zweifel an einem reinen Unfallgeschehen aufkommen lassen. Aber es gibt sie, und es gibt die Fälle, die einfach unklar bleiben.“

Wenn also auch ein großer Teil der polizeilichen Arbeit bei Kletterunfällen primär zur Regelung zivilrechtlicher Streitigkeiten genutzt wird: Es gibt – zumindest am Berg, weniger in der Kletterhalle – echte Kriminalfälle beim Klettern und Bergsteigen. Somit sollte auch all den Autoren der derzeit so angesagten Bergkrimis der Stoff nicht so schnell ausgehen. Zur Not können sie sich die Ideen bei der Polizei holen.

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