1. Grenzen einhalten
Bevor Sie mit dem Packen beginnen, checken Sie die Gepäck-Freigrenzen – sonst kann es teuer werden. Die meisten Fluggesellschaften befördern bis zu 23 Kilo kostenlos, bei längeren Aufenthalten oder weit entfernten Zielen sind es oft sogar 30 Kilo. Wiegt Ihr Gepäck mehr, fallen Gebühren an. Sie betragen je nach Destination rund 10 bis 20 Euro pro Kilo und Flug. Wer sich die sparen will, packt schwere Gegenstände ins Handgepäck. Grenze: acht Kilo – sie wird jedoch selten kontrolliert. Scharfe oder spitze Gegenstände (Taschenmesser, Scheren), Flüssigkeiten oder Benzinfeuerzeuge haben im Handgepäck jedoch nichts zu suchen. Bei Reisen in die USA sind Feuerzeuge jeglicher Art verboten – sogar im aufgegebenen Gepäck.
2. Packen und verzurren
Positionieren Sie empfindliche Gegenstände in Rucksackmitte, umgeben von reichlich polsternden Kleidungsstücken. Auch Trekkingstöcke gehören in den Rucksack, allerdings mit entschärften Spitzen (mit Pappe und Paketband polstern). Sind die Stöcke zu lang, einfach in drei Segmente zerlegen. Damit das Tragesystem – vor allem der Hüftgurt – den mitunter rüden Transportbedingungen standhält, und sich nicht im Gepäckband verfängt, schließen Sie alle Schnallen und verzurren Sie sie bis zum Anschlag. Einen weichen Hüftgurt legen Sie am besten einmal hinten um den Packsack und sichern ihn dort gegen Verrutschen, etwa an den Eispickelschlaufen. Zum Schluss verknoten Sie alle herumflatternden Bänder so miteinander, dass sie sich nirgends verfangen können. Vielflieger stecken den Rucksack in einen Seesack – darin bleibt er sauber, und Langfinger haben es etwas schwerer.
3. Gefahrgut entschärfen
Wer im Urlaub sein eigenes Süppchen kochen will, muss den Brennstoff für seinen Kocher vor Ort besorgen. Denn ob Gas, Spiritus oder Benzin – auf Flugreisen sind solche Brennstoffe verboten. Das gilt selbst für kleinste Reste, die beispielsweise noch in der Kocherleitung stecken. Nur bei Gaskochern ist das kein Thema. Bei ihnen muss man nur die Kartusche entfernen. Benzin- und Multifuelbrenner sollten Sie hingegen vor dem Transport leerbrennen, auslüften und zum Schluss mit Speiseöl durchspülen. Die Brennstoffflasche muss ebenfalls geleert, gelüftet und mit Speiseöl gereinigt werden. So elieminieren Sie den verräterischen Gestank. Für Spiritusbrenner gilt die gleiche Prozedur. Achtung auch beim Transport von Batterien oder Feuerzeugen: Je nach Zielland und Fluggesellschaft kann hier eine Anmeldepflicht bestehen, eventuell sogar ein Transportverbot. Wer sichergehen will, fragt vorher bei seiner Fluggesellschaft nach.
4. Wartezeiten einplanen
Sperrige Gegenstände wie große Trekkingrucksäcke, Fahrräder, Surfbretter, Ski oder Zugschlitten (Pulkas) gelten als Sportgepäck und müssen nach dem Check-In an einem separaten Schalter abgegeben werden. Bei Charterflügen zu typischen Sportgepäckzielen wie Mallorca können dort erhebliche zusätzliche Wartezeiten anfallen, die es einzuplanen gilt.
5. Notfallkit mitnehmen
Vor allem bei klimatisch rauen Reisezielen bewährt es sich, den nötigen Wetterschutz im Handgepäck mitzuführen. Trudelt das aufgegebene Gepäck verspätet ein, kann man sich bis dahin immerhin vor die Flughafentür wagen.