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Reiserecht
Kann man auf gebuchten Reisen darauf bestehen, dass die Route eingehalten wird?
Ausschlaggebend sind der Charakter der Reise und die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. So behalten sich Expeditions- oder Trekking-Veranstalter oft so genannte "Leistungsänderungen" vor. Grund: Verschiedene Faktoren (zum Beispiel Klima, Bodenverhältnisse, Verhalten der Bevölkerung) können kurzfristige Routenänderungen erforderlich machen – auch zum Schutz der Teilnehmer. Bei Standard-Rundreisen oder Kreuzfahrten trägt dagegen meist der Veranstalter die Verantwortung, falls sich der "Gesamtcharakter" oder "Gesamtzuschnitt" einer Reise ändert – ein Reisemangel, für den es Geld zurückgibt. (WOG)
07.11.2007
© Outdoor 11/2007
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