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Selbstbetrug bei Outdoor-Reisen
Wer sich beim Buchen der Outdoor-Reise überschätzt, hat keinen Anspruch auf Kostenrückerstattung
Bei organisierten Outdoor-Reisen klagen Teilnehmer gelegentlich, dass sie sich überfordert fühlen. Das Gericht aber sagt: Körperliche Anstrengung, klimatische Härten und andere "Störungen" gehören zum Charakter solcher Reisen, werden im Streitfall als "ortsübliche Beeinträchtigung" gewertet, nicht aber als Reisemangel. Grundsätzlich, so Juristen, sei es "Sache des Reisenden, eine Einschätzung seiner Eignung für einen Abenteuer-Ausflug vorzunehmen".


