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Ich habe gehört, dass Flugreisende ihren Kocher beim Einchecken am Flughafen abgeben mussten. Ist das generell der Fall oder kann ich meinen Kocher doch mitnehmen?
E-Mail von Sabrina Tschickedanz
Nach den Gefahrengutvorschriften der International Air Transport Association (IATA) kann man gebrauchte Kocher und Brennstoffbehälter unter folgenden Umständen mitnehmen: Sie dürfen keine Brennstoffrückstände enthalten und müssen völlig geruchsfrei sein. Bei Gaskochern ist das kein Problem, Benzinkocher muss man reinigen und vom Benzingeruch befreien. Dazu füllen Sie die Brennstoffflasche mit Wasser, schütten etwas Backpulver dazu und schütteln die Flasche. Nach 20 Minuten spülen Sie den Kocher mit der Flüssigkeit und lassen beides trocknen. Für den Transport gilt: Kocher und Flasche in Papiertücher wickeln und in Plastiktüten packen. Ganz sicher gehen Sie, wenn Sie vor dem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft nachhaken, ob Sie einen Kocher mitnehmen dürfen.
16.09.2006
© Outdoor Ausgabe 09/2006
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