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Reiseveranstalter: Keine Haftung bei Schneemangel
Veranstalter von Winterreisen haften in der Regel nicht für fehlenden Schnee.
Wer im Skiurlaub keinen Schnee vorfindet, hat Pech gehabt. Reiseveranstalter haften nicht für schlechte Schneeverhältnisse, auch Schneemangel gilt nicht als höhere Gewalt. Stornierungen sind also aus diesem Grund auch nicht möglich. Anders liegt der Fall, wenn von Organisatoren im Prospekt "Schneesicherheit" versprochen wurde. Erst dann liegt ein Reisemangel vor.


