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Unannehmlichkeiten bei Outdoor-Reisen
20.02.2007
Kunden von Outdoor-Reisen müssen Unannehmlichkeiten hinnehmen
Klimatisch bedingte Strapazen, körperliche Härten oder fehlende Detail-Planung gehören zum Charakter einer Erlebnisreise. So die vorwiegende Meinung deutscher Gerichte, wenn Kunden von Outdoor-Reiseveranstaltern Mängel einklagen. Demnach muss das Risiko, dem man sich im Urwald durch Stechfliegen oder Giftschlangen aussetzt, ebenso akzeptiert werden wie Modergeruch und Schimmel in Trekking-Unterkünften. Auch ein Wasserausfall in einem afrikanischen Hotel oder klapprige Reisebusse in Indien werden als »ortsübliche Beeinträchtigung« gewertet. Selbst Überfälle in Drittweltländern gehören zum »Umfeld-Risiko«, wenn für den Veranstalter eine erhöhte Überfallgefahr nicht erkennbar war. Grundsätzlich, so die Richter, obliege es den Kunden, ihre Eignung für einen Trip abzuschätzen.
20.02.2007
© Outdoor Ausgabe 02/2007
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