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Noch preiswerter billig fliegen
Gerichte entschieden zugunsten von Verbrauchern im Streit um Überkreuzbuchungen von Billig-Flugangeboten.
Beim Buchen von Billigflügen bestehen fast immer Einschränkungen, wie etwa eine Mindestaufenthaltsdauer oder der Ausschluss von Wochenendtagen. Ist man terminlich gebunden, fliegt man deshalb manchmal günstiger, wenn man zwei Hin- und Rückflüge bei Billiganbietern bucht, aber nur jeweils einen davon nutzt. Solche Überkreuzbuchungen sind rechtens, wie schon mehrere deutsche Gerichte festgestellt haben. Fluggäste sind demnach nicht verpflichtet, bei gebuchtem Hin- und Rückflug auch beide Strecken tatsächlich wahrzunehmen, falls in den Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.


